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   RG, 07.11.1931 - IX 327/31   

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https://dejure.org/1931,409
RG, 07.11.1931 - IX 327/31 (https://dejure.org/1931,409)
RG, Entscheidung vom 07.11.1931 - IX 327/31 (https://dejure.org/1931,409)
RG, Entscheidung vom 07. November 1931 - IX 327/31 (https://dejure.org/1931,409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur rechtlichen Natur der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins. 2. Inwieweit kann bei einem auf das Durchgehen eines Pferdegespanns zurückzuführenden Unfall von einem typischen Geschehensablauf die Rede sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Feststellung zu erschüttern (vgl. u.a. RGZ 120, 258 [264]; 134, 237 [242]; RG JW 1935, 2634; RG JW 1936, 1944, 1967).
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Er kann vielmehr schon dadurch entkräftet werden, daß die nicht beweispflichtige Partei (hier also die Klägerin) Tatsachen dartut, aus denen die ernstliche Möglichkeit eines anderen (a-typischen) Geschehensablaufs hergeleitet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. RGZ 134, 237, 241 ff; BGHZ 2, 1, 5) [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50].
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 131/55

    Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahmeanzeige

    Der Beweis des ersten Anscheins (prima-facie-Beweis) hat nach feststehender Rechtsprechung (u.a. BGH in NJW 1951, 360; RGZ 134, 237 [241/242] und 163, 21 [27] mit weiteren Nachweisen) zur Voraussetzung, daß ein Tatbestand vorliegt, der nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist oder der nach allgemeiner Erfahrung in einer ganz bestimmten Richtung zu verlaufen pflegt.
  • BGH, 19.11.1957 - VI ZR 122/57
    Es muß sich um einen typischen Geschehensablauf handeln, das heißt um einen Tatbestand, bei dem die festgestellten Umstände nach den Regeln des Lebens und der Erfahrung des Üblichen und Gewöhnlichen in so starkem Maße den Schluß auf das Vorliegen anderer Umstände, insbesondere einer bestimmten Verursachung oder eines Verschuldens, aufdrängen, daß danach zunächst ohne weiteren Nachweis die volle richterliche Überzeugung von dem Vorliegen dieser anderen Umstände auch in dem zu beurteilenden Fall begründet wird (vgl. dazu u.a. RGZ 134, 237 [242]; BGHZ 2, 1 [5]; BGH NJW 1951, 360 Nr. 11 und Urteil des erkennenden Senats vom 28. September 1956 VRS 11, 414 = VersR 1956, 696).
  • BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55

    Rechtsmittel

    Der Beweis des ersten Anscheins (prima-facie-Beweis) hat nach feststehender Rechtsprechung (u.a. BGH in NJW 1951, 360; RGZ 134, 237 [241/242] und 163, 21 [27] mit weiteren Nachweisen) zur Voraussetzung, daß ein Tatbestand vorliegt, der nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist oder der nach allgemeiner Erfahrung in einer ganz bestimmten Richtung zu verlaufen pflegt.
  • BGH, 03.06.1957 - VII ZR 7/57
    Im vorliegenden Fall kommt ein Anscheinsbeweis nicht in Frage, weil es an jedem Anhalt für einen typischen Geschehensablauf fehlt (vgl. RGZ 134, 237, 241 ff; 153, 283, 289 f; BGHZ 2, 1 und ständig).
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